§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Clarissa von Reinhardt bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin zurücktreten. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Clarissa von Reinhardt. Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:
- vom Zeitpunkt der Anmeldung bis sechs Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr.
- vom Zeitpunkt der Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr.
Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr. Eventuell kann nach Absprache mit Clarissa von Reinhardt ein Ersatzteilnehmer vom Teilnehmer gestellt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Haftung
Clarissa von Reinhardt haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahr-lässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr be-schränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§ 7 Gerichtsstand
Geschäfts- und Gerichtssitz ist Bernau bzw. Rosenheim.
Stand 31. 10. 2007