Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung auf unserer Website und den hierauf bezugnehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen des Kunden. Diese Angaben sind bindend. Clarissa von Reinhardt, auch Veranstalter genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Seminarangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Clarissa von Reinhardt behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Seminarortes, sowie zeitliche Verschiebungen vor, falls dies erforderlich ist. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Clarissa von Reinhardt haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Die Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Wir bitten deshalb genau zu überdenken, ob Sie mit Ihrer Unterschrift für andere haften oder ob Sie die betreffende Person bitten, sich lieber selbst anzumelden! Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.

§ 3 Bezahlung

Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung von Clarissa von Reinhardt. Bitte bezahlen Sie den Preis für die Veranstaltungen spätestens vier Wochen vor Beginn auf das Konto 44 33 43 80, BLZ 700 202 70, Hypo-Vereinsbank München.Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich Clarissa von Reinhardt die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstver-ständlich die Teilnahmeberechtigung.


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§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Clarissa von Reinhardt bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin zurücktreten. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Clarissa von Reinhardt. Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:

  • vom Zeitpunkt der Anmeldung bis sechs Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr.
  • vom Zeitpunkt der Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr.

Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr. Eventuell kann nach Absprache mit Clarissa von Reinhardt ein Ersatzteilnehmer vom Teilnehmer gestellt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Haftung

Clarissa von Reinhardt haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahr-lässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr be-schränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden.

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 7 Gerichtsstand

Geschäfts- und Gerichtssitz ist Bernau bzw. Rosenheim.

Stand 31. 10. 2007